Aktiengesellschaft für Industrie und Verkehrswesen

In unserer ad hoc Mitteilung vom 31.5.2005 haben wir unter anderem behauptet, trotz intensiver Verhandlungen und Gespräche sei es nun aussichtslos, die Anfechtungsklagen von Kleinaktionären rechtzeitig vor dem Beginn einer erforderlichen Zeichnungsfrist für eine Kapitalerhöhung beizulegen, die Forderungen der Kläger seien mit zum Teil enormen Barforderungen verbunden.

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